Richtlinie (EU)

Im Europarecht sind Richtlinien (Direktiven nach der englischen Bezeichnung directive, allgemeinsprachlich auch EU-Richtlinien) Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des sekundären Unionsrechts.[1] Im Gegensatz zu Verordnungen gelten sie gemäß Art. 288 Absatz 3 des AEUV nicht unmittelbar, sondern müssen erst von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.[2]

Richtlinien, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemeinsam erlassen. In bestimmten Fällen sind jedoch besondere Gesetzgebungsverfahren vorgesehen. Sie werden im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert und sind online im Rechtsinformationssystem EUR-Lex verfügbar.

Die Richtlinien erhalten eine Nummerierung, die sich aus dem Wort Richtlinie, dem Jahr, einer laufenden Nummer sowie der Kennzeichnung „EU“ zusammensetzt. Ab 2015 wird die Kennzeichnung „EU“ in Klammern vor die Jahreszahl gesetzt (also z. B. Richtlinie 2010/75/EU für Richtlinien vor 2015 und Richtlinie (EU) 2016/943 für Richtlinie ab 2015). Ältere Richtlinien aus der Zeit der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft tragen weiter die entsprechende Kennzeichnung EG oder EWG, sie werden auch als EG-Richtlinien bzw. EWG-Richtlinien bezeichnet. Hier findet sich die Jahreszahl in zweistelliger Form wieder, wie z. B. Richtlinie 93/42/EWG für die Medizinprodukterichtlinie von 1993.

  1. Alexander Deja, Die Richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Rechtssystem, abgerufen am 21. Dezember 2021
  2. Haufe, Richtlinienkonforme Auslegung, abgerufen am 21. Dezember 2021

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